Die Regelung in der Kita-Satzung, dass jede Einrichtung mit dem Elternbeirat/den
Eltern zusammen die Schließzeiten für das Jahr festlegt und die Einrichtungen in den (Schul)sommerferien zwei Wochen ganz oder teilweise geschlossen sind, wurde aus der aktuellen Kita-Satzung
herausgestrichen.
Wir haben die Zusage des Bürgermeisters, dass dieses Mitgestaltungsrecht in die
Elternbeiratsordnung aufgenommen wird und die Eltern(beiräte) hier nicht schlechter gestellt werden, als durch die bisherige Regelung.